Service

News


18. Februar 2016
 

Seit 09.01.2016 gelten neue Informationspflichten im Online-Handel

Seit dem 09.01.2016 sind Online-Händler verpflichtet, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Sowohl in Webshops als auch auf Online-Marktplätzen wie ebay, Amazon und Co müssen Unternehmer auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU-Kommission hinweisen. Ab 2017 werden weitere Angaben in diesem Zusammenhang erforderlich sein. Wer seine Pflicht nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen.

 

Hintergrund

 

Rechtliche Streitigkeiten, die ein Verbraucher mit einem Unternehmer im Zusammenhang mit Kauf-oder Dienstleistungsverträgen hat, sollen künftig einfacher, effizienter, schneller und kostengünstiger geklärt werden und vor allem ohne ein Gericht einschalten zu müssen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind deshalb aufgerufen, Verbraucherschlichtungsstellen einzurichten und diese bei Verbrauchern bekannt zu machen. Ein erster Schritt ist dabei der Hinweis auf die von der EU-Kommission erstellte Plattform zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“).

 

Hinweispflicht auf OS-Plattform

 

Über dieses Portal sollen Verbraucher aus der gesamten EU Streitigkeiten mit Unternehmern online beilegen können. Die Kommission wurde durch die zugrundeliegende europäische Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung, VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013) verpflichtet, die OS-Plattform bis zum 09.01.2016 zur Verfügung zu stellen. Zudem werden Unternehmer, die Online-Kauf- oder Online-Dienstleistungsverträge anbieten, verpflichtet, in ihrem Webshop und/oder innerhalb ihrer Präsenz auf einem Online-Marktplatz auf die Plattform hinzuweisen.

 

Änderungen im Webshop erforderlich

 

Auf ihren Web-Präsenzen müssen Online-Händler zwingend einen Hinweis auf die OS-Plattform einstellen, der für Verbraucher leicht zugänglich ist. Dies könnte beispielsweise durch einen Link im Impressum erfolgen. Soweit möglich, sollte die Verlinkung „anklickbar“ sein (dies ist aber nicht zwingend). Den Link können Sie mit folgendem Text begleiten:

 

Informationen zur Online-Streitbeilegung:

 

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:

http://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

 

Zudem ist eine E-Mail-Adresse anzugeben, unter der der Verbraucher den Anbieter der Seite kontaktieren kann. Da die E-Mail-Adresse bereits im eigenen Impressum – als Pflichtangabe nach § 5 TMG – anzugeben ist, besteht diesbezüglich kein weiterer Aufwand.

 

Es drohen Abmahnungen

 

Online-Händler, die die neuen Pflichtinformationen (noch) nicht im Webshop oder auf ihren Marktplatz-Präsenzen eingebunden haben, riskieren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Konkurrenten oder auch Verbraucherschutzverbänden könnten im Zweifel auch gerichtlich gegen säumige Unternehmer vorgehen.

 

 

Dieser Gastbeitrag wurde verfasst von Protected Shops

 

Die Protected Shops GmbH zählt zu den führenden Anbietern in der Rechtstexterstellung und unterstützt Onlinehändler bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Webpräsenzen. Mit einem fragebogengestützten Rechtstextgenerator ist Protected Shops ein Pionier in der dynamischen und automatisierten Erstellung und Aktualisierung von juristischen Dokumenten wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum und vielem mehr. Weit über 9.000 Onlineshops nutzen bereits Protected Shops und sind dadurch stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.

 

Logo Protected Shops

 



Die mediaFinanz GmbH verwendet nur essentielle Cookies (Serverdaten). Zur Kenntnisnahme klicken Sie hier Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.