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Lässt sich ein Forderungseinzug im Rahmen des außergerichtlichen Mahnverfahrens nicht realisieren, kann die Forderung, nahtlos anknüpfend an den außergerichtlichen Mahnprozess, gerichtlich geltend gemacht werden. Unsere Experten beantragen für Sie den gerichtlichen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht und unsere renommierten Vertragskanzleien leiten auf Ihren Wunsch hin das gegebenenfalls notwendige Klageverfahren für Sie ein.
Während des gesamten gerichtlichen Verfahrens steht Ihnen ein erfahrener Ansprechpartner aus dem Hause mediaFinanz durchgängig zur Seite. Der enge Dialog in allen Belangen rund um den gerichtlichen Forderungseinzug gewährleistet eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und reduziert den Arbeitsaufwand auf Mandantenseite auf ein Minimum. Im Rahmen des gerichtlichen Forderungseinzugs schöpfen unsere hausinternen Volljuristen Ihre rechtlichen Möglichkeiten voll aus, um Ihre berechtigten Forderungen geltend zu machen. Nach Erwirkung eines Schuldtitels kann die Zwangsvollstreckung durch die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers eingeleitet werden. Auch in diesem Falle sind Sie mit den Experten von mediaFinanz gut beraten. Das Inkassounternehmen mediaFinanz verfügt über eine hauseigene Zwangsvollstreckungsabteilung, die Ihre Ansprüche mit Sorgfalt, Professionalität und Konsequenz durchsetzt.
Wussten Sie, dass regelmäßig zum Jahreswechsel Ansprüche aus älteren Forderungen verjähren? Das bedeutet, dass sich Ihr Schuldner nach Ablauf der gesetzlich geregelten Frist auf die Verjährung berufen und die Erfüllung des Anspruchs verweigern kann. Damit Ihre berechtigten Ansprüche nicht „verloren“ gehen, haben Sie die Möglichkeit, einen gerichtlichen Mahnbescheid für Ihre offenen Forderungen zu beantragen und die bevorstehende Verjährung mittels Mahnbescheid zu hemmen. Wichtiger Stichtag ist hierbei der 31. Dezember eines jeden Jahres: Bis zu diesem Stichtag muss der Mahnbescheid bei Gericht eingegangen sein. Unsere Experten erinnern Sie an drohende Verjährungsfristen, beantragen auf Ihren Wunsch hin den gerichtlichen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht für Sie und sichern Ihre Forderungen so gegen Verjährung ab.
Auch wenn unangenehme Begleiterscheinungen bei gerichtlichen Mahnverfahren natürlich nicht immer ausgeschlossen werden können, so sind unsere Experten sowohl beim direkten Schriftverkehr mit dem Schuldner als auch in der telefonischen Ansprache immer darum bemüht, bestehende Kundenbeziehungen nicht aus dem Gleichgewicht zu bringen. Hierfür bringen unsere erfahrenen Mitarbeiter das nötige Wissen und psychologisches Geschick mit.
Im gerichtlichen Forderungseinzug garantieren wir Ihnen zu jeder Zeit Phase maximale Kostentransparenz. Denn nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung werden wir für Sie aktiv. Übrigens: Im Erfolgsfall sind alle entstandenen Kosten vom Schuldner zu tragen.