Service

News


31. Dezember 2015
 

Neue gesetzliche Vorgaben im E-Commerce - was 2015 war und 2016 kommt

Dieser Artikel ist ein Gastbeitrag unseres Partners Protected Shops.
Weitere Urteile aus dem E-Commerce-Recht finden Sie in der Infothek unseres Partners Protected Shops.

 

Der E-Commerce ist geprägt von Neu- und Weiterentwicklungen, im technischen ebenso wie im rechtlichen Bereich. So gab es auch 2015 wieder zahlreiche neue oder geänderte gesetzliche Vorgaben, die Shop-Betreiber beachten und umsetzen mussten, um Abmahnungen, Klagen und sonstige Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Was sich 2015 getan hat und 2016 auf Online-Händler zukommt, lesen Sie hier.

 

GESETZLICHE NEUERUNGEN 2015

 

Sicherheit bei Zahlungen im Internet

 

Um - Zahlungen im Internet sicherer zu gestalten hat der europäische Gesetzgeber die Zahlungsdienste Richtlinie überarbeitet. Bis diese in Deutschland umgesetzt ist, gelten Übergangsvorschriften, nämlich die am 05.11.2015 in Kraft getretenen „Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen“ (MaSI) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

 

Die MaSI richten sich primär an deutsche Anbieter von Paymentservices. Diese werden Händlern, die den Zahlungsdienst ihren Kunden zur Verfügung stellen wollen, jedoch entsprechende Vorgaben machen, um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Vor allem die erforderliche „starke Kundenauthentifizierung“ könnte sich auf den Umsatz des Händlers – positiv wie negativ - auswirken.

 

IT-SiG: Schutz vor Hacker-Angriffen

 

Auch das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) soll für mehr Sicherheit im Internet sorgen. Seit dem 25.07.2015 müssen Online-Händler durch technische Maßnahmen unberechtigte Zugriffe auf ihren Webshop und Störungen – von innen und außen – verhindern sowie die Daten ihrer Kunden schützen. Offen ist aktuell jedoch, welche konkreten Schutzmaßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

 

UWG-Novelle bringt keine inhaltlichen Änderungen

 

Auch wenn es sich viele Beteiligte gewünscht hätten, enthält die novellierte Fassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die seit dem 10.12.2015 gilt, keine inhaltlichen Änderungen. Vor allem der sog. „fliegende Gerichtsstand“ wurde beibehalten. Das Gesetz wurde neu strukturiert und weiter an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Bei der praktischen Anwendung der Regelungen sollte sich jedoch nichts ändern.

 

Energiekennzeichnung: elektronisches Etikett und Datenblatt im Webshop

 

Seit dem 01.01.2015 müssen Online-Händler, die energierelevante Waren anbieten, ein elektronisches Etikett sowie ein Datenblatt für das jeweilige Produkt vorhalten. Beides muss im Webshop in unmittelbarer Nähe zum Preis eingebunden werden. Diesbezüglich stehen zweie Arten der Darstellung zur Verfügung: die direkte oder die verschachtelte Anzeige.

 

BattG: Neuerungen beim Verkauf von Fahrzeugbatterien und weitere Verkaufsverbote

 

Durch Änderungen des Batteriegesetzes (BattG) ergeben sich unter anderem neue Vorgaben für den Verkauf von Fahrzeugbatterien. Auf diese muss – wie bereits nach alter Rechtslage - Pfand erhoben werden, den der Käufer bei Rückgabe zurückerhält. Die Rückzahlung durften Händler bis zum 27.11.2015 davon abhängig machen, dass der Kunde eine vom Verkäufer ausgestellte Pfandmarke vorlegt. Nach neuer Rechtslage genügt nunmehr die Vorlage einer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung, dass die Altbatterie zurückgegeben, das Pfand jedoch nicht ausgezahlt wurde.

 

Achtung: Die Neuerung kann Änderungen in den „Informationen zur Batterieentsorgung“ erforderlich machen!

 

Zusätzlich wurden weitere Verkaufsverbote eingeführt. Seit dem 01.10.2015 dürfen Knopfzellen oder aus Knopfzellen bestehende Batteriesätze, die einen Quecksilberanteil von mehr als 0,0005 Gewichtsprozent haben, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

 

Besteuerung von digital erbrachten Leistungen

 

Auch bezüglich der Umsatzbesteuerung gelten seit dem 01.01.2015 neue europarechtliche Vorgaben. Leistungen, die auf elektronischem Wege erbracht werden (z.B. Downloads, Streams oder Apps), sind in dem Mitgliedstaat zu versteuern, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat. Der Sitz des Unternehmens ist nicht länger relevant.

 

Achtung: Entscheidend ist nicht, dass die Waren digital bestellt werden (per E-Mail oder über den üblichen Bestellprozess eines Webshops), sondern dass diese elektronisch geliefert werden. Online-Händler, die „verkörperten Waren“ (z.B. Kleidung, Lebensmittel oder auch Computerspiele oder Musik, die sich auf einem Datenträger, etwa einer DVD befinden) vertreiben, sind nicht betroffen.

 

WAS ONLINE-HÄNDLER 2016 ERWARTET

 

Online-Plattform für Streitbeilegung: Informationspflichten für Online-Händler

 

Ab dem 09.01.2016 gilt die Europäische Verordnung (Nr. 524/2013) über die Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten. Diese verpflichtet Shop-Betreiber dazu, Verbrauchern auf ihrer Webseite einen Link zu der von der Europäischen Kommission erstellten Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) sowie in diesem Zusammenhang ihre E-Mail-Adresse leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen.

 

Weitere Informationspflichten zur Streitbeilegung werden sich aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ergeben, das am 03.12.2015 vom Bundestag beschlossen wurde. Sein Inkrafttreten wird im Februar 2016 erwartet. Die Pflichten, die sich daraus für Online-Händler ergeben, müssen 12 Monate später – frühestens also im März 2017 - erfüllt werden.

 

Neues ElektroG: Händler müssen Altgeräte zurücknehmen

 

Am 24.10.2015 ist das neue Elektrogesetz in Kraft getreten und wird Shop-Betreibern einiges abverlangen. Denn nunmehr sind nicht nur Hersteller von Elektrogeräten zur Rücknahme von Altgeräten (EAG) verpflichtet, sondern auch Verkäufer. Zu diesem Zweck müssen bis spätestens 24.07.2016 Rücknahmestellen eingerichtet werden, an denen EAG zurückgegeben werden können. Die Umsetzung in der Praxis ist aktuell noch ein großes Problem. Jedoch gibt es immer mehr Dienstleister mit entsprechenden Angeboten für Online-Händler.

 

BattG: weiteres Verkaufsverbot ab 01.01.2017

 

Neben dem Verkaufsverbot von Knopfzellen oder aus solchen bestehenden Batteriesätzen (siehe oben) ist ein weiteres in das novellierte BattG eingeführt worden. Gerätebatterien, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, dürfen nur noch bis zum 31.12.2016 in den Verkehr gebracht werden. Ab 2017 ist der Verkauf verboten.

 

Lebensmittelkennzeichnung: ab 13.12.2016 ist Nährwertdeklaration Pflicht

 

Bereits seit dem 13.12.2014 gilt die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Diese hat zahlreiche neue Kennzeichnungspflichten in Kraft gesetzt, die auch im E-Commerce gelten. Ab dem 13.12.2016 müssen Händler neben diesen Pflichtangaben beim Verkauf von Lebensmitteln zusätzlich über die Nährwerte des Produktes informieren. Diese sog. „Nährwertdeklaration“ muss den Kunden im Online-Handel zur Verfügung stehen, noch bevor sie Waren in den virtuellen Warenkorb legen. Die Angaben sind tabellarisch darzustellen und müssen sich auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter des Lebensmittels beziehen.

 

Weitere Gesetze in Planung

 

Darüber hinaus sind weitere Regelwerke, die Auswirkungen auf den E-Commerce haben werden, derzeit noch in Planung. So etwa Gesetze zur Verbesserung des Jugendschutzes (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) und solche die den europaweiten Datenschutz betreffen.

 

Vor allem das Thema Datenschutz wird 2016 eine große Rolle spielen. Denn um personenbezogene Daten aus Europa in die USA übermitteln zu dürfen, bedarf es seit dem sog. „Safe Harbour“ Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 06.10.2015 neuer gesetzlicher Vorgaben.

 

FAZIT

 

Gerade in Deutschland ist das Risiko groß, wegen der Nichtbeachtung von rechtlichen Vorgaben abgemahnt zu werden. Nicht nur Konkurrenten können gegen Online-Händler vorgehen, sondern beispielsweise auch Verbände zum Schutz des Wettbewerbs oder der Verbraucher. Wer Kosten und Mühen sparen will, muss sich stets auf dem aktuellsten Stand der Rechts- und Gesetzeslage halten.

Der Gesetzgeber macht es Shop-Betreibern dabei nicht leicht. Regelmäßig werden neue Gesetze erlassen oder bestehende geändert. Eine immer wichtigere Rolle spielen dabei zudem Vorgaben aus Europa. Auch 2016 erwarten den E-Commerce neue rechtliche Vorgaben. Wie diese in der Praxis umzusetzen sind, wird sich zeigen.

 

Logo Protected Shops

 

Ist dieser Artikel hilfreich für Sie? Weitere Urteile aus dem E-Commerce-Recht finden Sie in der Infothek unseres Partners Protected Shops - leicht verständlich und interessant für Sie aufbereitet.

 

Zur Infothek



Die mediaFinanz GmbH verwendet nur essentielle Cookies (Serverdaten). Zur Kenntnisnahme klicken Sie hier Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.