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02. Februar 2015
 

Protected Shop informiert: Bonitätsprüfungen - Was Shopbetreiber beachten müssen

Das Weihnachtsgeschäft ist im Online-Handel üblicherweise die umsatzstärkste Zeit des Jahres. Im vergangenen Jahr sollen die Amazon-Marketplace-Händler mit dem Verkauf von insgesamt 2 Milliarden Artikeln den Jahres-Verkaufsrekord gebrochen haben. Trotz starker Verkaufszahlen können sich Shop-Betreiber allerdings nicht auf dem Markt halten, wenn ihre Kunden die Rechnungen nicht begleichen. Um das Zahlungsausfallrisiko zu minimieren, greifen viele Verkäufer auf Bonitätsprüfungen zurück. Dabei müssen allerdings rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Andernfalls drohen Abmahnungen von der Konkurrenz.

 

Was ist eine Bonitätsprüfung und wie funktioniert sie?

 

Mit einer Bonitätsprüfung soll ermittelt werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Käufer den Kaufpreis zahlt und/oder ob er Raten bedienen kann. Zu diesem Zweck werden bestimmte Daten des Kunden analysiert und eine entsprechende Prognose erstellt, die in einem Score- Wert zusammengefasst wird. Für dieses „Scoring“ werden Daten aus unterschiedlichen Quellen herangezogen, etwa vergangenes Zahlungsverhalten, der Beruf, das Einkommen, die Staatsangehörigkeit, das Wohnumfeld, der Familienstand. Als Informationsquellen dienen Banken, Inkassodienste, amtliche Stellen oder allgemein zugängliche Quellen. Derartige Abfragen erfolgen durch sog. Auskunfteien (z.B. die SCHUFA) meist ohne Wissen des Betroffenen.

 

Warum und wann ist die Durchführung einer Bonitätsprüfung sinnvoll?

 

Bonitätsprüfungen sind vor allem dann wichtig, wenn der Verkäufer in Vorleistung geht, also die bestellten Artikel versendet, bevor er die vertragliche Gegenleistung, nämlich den Kaufpreis, erhalten hat. Der Unternehmer geht in diesen Fällen das Risiko ein, dass eine Zahlung nicht erfolgt, er aber auch seine Ware nicht zurück erhält. Die Klarheit über die Wahrscheinlichkeit, dass eine Zahlung ausbleibt, soll der Score-Wert liefern.
Aber auch vor Wahl der Zahlungsart kann eine Bonitätsprüfung sinnvoll sein. Nämlich bei der Frage, welche Zahlungsmethoden der Händler dem betreffenden Kunden überhaupt zur Verfügung stellen möchte. Bei den Käufern ist die beliebteste Zahlart der Rechnungskauf. Dabei geht der Verkäufer aber das oben genannte Risiko ein. Um das so gering wie möglich zu halten, den Kunden aber gleichzeitig ihre Lieblingszahlmethode zu gewähren, wird der Score- Wert während des Bestellvorgangs ermittelt.Entspricht er den Vorstellungen des Unternehmers, kann der Käufer auch den Kauf auf Rechnung auswählen.

 

Was müssen Online-Händler bei der Durchführung einer Bonitätsprüfung rechtlich beachten?

 

Die Bonitätsprüfung betrifft aus rechtlicher Sicht den Datenschutz. Sie ist stets zulässig, sofern der betroffene Kunde in die Übermittlung seiner Daten an eine Auskunftei eingewilligt hat. Die Einwilligung muss dabei allerdings bewusst erteilt und kann nicht durch eine entsprechende Klausel in den AGB suggeriert werden.

 

Wann ist eine Einwilligung entbehrlich?

 

Ohne eine entsprechende Einwilligung kann eine Bonitätsprüfung nur erfolgen, wenn der Unternehmer „ein überwiegendes berechtigtes Interesse“ an einer solchen hat. Das ist immer dann der Fall, wenn der Verkäufer sich zur Vorleistung verpflichtet. Haben Händler und Kunde also beispielsweise eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, versendet der Verkäufer die Ware, ohne dass er die Gegenleistung, nämlich den Rechnungsbetrag, erhalten hat. Einer Einwilligung bedarf es dann gem. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht.

 

Aber auch, wenn eine Einwilligung des Betroffenen nicht erforderlich ist, muss er darüber informiert werden, dass und wie die Bonitätsprüfung durchgeführt wird. Die entsprechende Angabe kann innerhalb der Datenschutzerklärung erfolgen.

 

Einwilligung muss mittels Opt-In-Verfahren eingeholt werden

 

Soll das Ergebnis der Bonitätsprüfung darüber entscheiden, welche Zahlungsarten dem Kunden für den Kauf angeboten werden, muss vor der Durchführung eine Einwilligung eingeholt werden. Der Kunde muss transparent über den Inhalt und den Umfang seiner Einwilligung informiert werden, bevor er sie erteilt. Die Zustimmung kann beispielsweise über eine Checkbox erfolgen, die vom Händler nicht vorangekreuzt sein darf. Der Verbraucher muss den Haken selbst setzen (Opt-In-Verfahren). Darüber hinaus muss die Einwilligung auch protokolliert werden.

 

Fazit: Möglichkeiten des Shop-Betreibers die Bonitätsprüfung rechtskonform durchzuführen

 

Für Online-Händler bedeutet das, dass sie Bonitätsprüfungen auf zwei Arten rechtskonform durchführen können:

 

Soll eine Bonitätsprüfung des potenziellen Käufers durchgeführt werden, noch bevor dieser eine Zahlart ausgewählt hat (um zu entscheiden, welche Zahlungsoptionen man ihm anbietet), ist die Einwilligung des Kunden erforderlich. Diese kann über eine Opt-In-Checkbox (also ohne Vorankreuzung) eingeholt werden. In der Datenschutzerklärung muss das Verfahren der Bonitätsprüfung dann für den Verbraucher transparent dargestellt werden (welche Daten werden an welchen Dienstleister übermittelt).

 

Soll eine Bonitätsprüfung nur erfolgen, wenn als Zahlart „Kauf auf Rechnung“ ausgewählt wurde, ist eine Einwilligung nicht erforderlich. Denn in diesem Fall hat der Verkäufer ein berechtigtes Interesse an einer Überprüfung des Kunden. Denn dann tritt der Händler in „Vorleistung“, weil er seine Ware an den Besteller versendet, ohne die Gegenleistung - den Kaufpreis - erhalten zu haben.

 

Folgen bei Nichtbeachtung

 

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können nicht nur Abmahnungen von Konkurrenten zur Folge haben, sondern auch datenschutzrechtliche Sanktionen wie Bußgelder.

 

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