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06. März 2014
 

Neues Widerrufsrecht im Online-Handel

Die Umsetzung der europäischen Verbraucherrecht-Richtlinie zur Gewährleistung eines europaweit einheitlichen Verbraucherschutzniveaus bringt zahlreiche Änderungen für Shopbetreiber und Dienstleister mit sich. Die Änderungen beim Widerrufsrecht sind Teil der neuen europäischen Verbraucherrecht-Richtlinie und treten ab 13. Juni 2014 ohne Übergangsfrist in Kraft.

 

Informieren und vorbereiten sollten Händler sich bereits jetzt, denn die Änderungen bedeuten auch einen entsprechenden Anpassungsbedarf für die Shop-Betreiber. Einige wichtige Änderungen hier für Sie im Überblick:

 

Widerrufsfrist und Rückgewähr der Leistung

 

In allen Mitgliedstaaten der EU gilt für Verbraucher in Zukunft eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Nach erfolgtem Widerruf beträgt die Frist für die Rückgewähr der empfangenen Leistung ebenfalls 14 Tage. Die 14-tägige Frist für die Rückgewähr der Leistung gilt sowohl für die Rückgewähr der Ware als auch für die Erstattung des Kaufpreises.

 

Zurückbehaltungsrecht

 

Für den Online-Händler vorteilhaft: Bis zum Eingang der Ware oder eines Nachweises seitens des Verbrauchers über die Rücksendung der Ware, hat der Händler ein Zurückbehaltungsrecht und kann die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern.

 

Ausdrückliche Widerrufserklärung

 

Die bloße Rücksendung der Ware gilt nicht mehr als wirksamer Widerruf. Verbraucher müssen zukünftig den Widerruf ausdrücklich erklären.

 

Ab dem 13. Juni 2014 ist der Händler daher verpflichtet, dem Verbraucher ein Widerrufsformular bei Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. Das Formular kann in Papierform oder auch in digitaler Form angeboten werden. Eine Nutzungspflicht für dieses Formular gibt es allerdings nicht.

 

Downloads vom Widerrufsrecht ausgeschlossen

 

Mit der Neuregelung des Widerrufsrechtes sind digitale Güter und Downloads weiterhin vom Widerruf ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht erlischt mit dem Beginn des Downloads - so der Verbraucher hierauf vorab hingewiesen worden ist.

 

Widerrufsrecht bei falscher Belehrung

 

Ist der Kunde nur ungenügend oder gar nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden, gilt das Widerrufsrecht ab 13. Juni 2014 nicht mehr unbegrenzt, sondern erlischt künftig mit Ablauf von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsschluss.

 

Rücksendekosten

 

40-Euro-Klausel Adé: Die Rücksendekosten muss künftig (unabhängig vom Warenwert) der Käufer selbst tragen, sofern der Händler den Käufer auf diese Kosten pflichtgemäß aufmerksam gemacht hat. Davon unberührt bleibt selbstverständlich die Möglichkeit, dass der Händler die Rücksendekosten freiwillig trägt.

 

Wollen Sie es genauer wissen?

 

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Unser renommierter Partner, die IT-Recht Kanzlei, beschäftigt sich praxisnah und stets aktuell mit den wichtigsten Änderungen für den Online-Handel. Auf dem Informationsportal Widerrufsbelehrung 2014 finden Sie umfassende Informationen und nützliche Tipps hierzu. Benötigen Sie rechtssichere Widerrufsbelehrungen und AGB für Ihre Online-Plattform? Auch hier unterstützt Sie die IT Recht Kanzlei.

 



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