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24. Juli 2012
 

Button-Lösung ab 01. August 2012 Pflicht für Online-Shops

Nur noch wenige Tage verbleiben, bevor die neuen gesetzlichen Anforderungen des novellierten Paragraphen 312g BGB für alle Online-Shops zum 01.08.2012 bindend werden. Die vieldiskutierte Button-Lösung soll Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen und verpflichtet Shopbetreiber dazu, den Kunden vor der Bestellung über die Zahlungspflicht und die wesentlichen Vertragsmerkmale in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen.

 

Es ergeben sich hieraus für alle Anbieter von kostenpflichtigen Online-Angeboten wichtige Änderungen:

Die Bestellsituation muss zukünftig so gestaltet sein, dass der Verbraucher seine Bestellung ausdrücklich bestätigt und sich zur Zahlung verpflichtet, wobei die Beschriftung des Bestell-Buttons die Zahlungspflicht verdeutlichen muss. Allgemein werden hier Beschriftungen wie z.B. "zahlungspflichtig bestellen" oder "kostenpflichtig bestellen" als ausreichende Formulierung empfohlen - nicht mehr ausreichend wäre hingegen bei einem Online-Kauf ein Button mit dem Hinweis "bestellen" oder bei einer Online-Dienstleistung ein Button mit der Beschriftung "Anmeldung".

 

Vertragsgegenstand und -laufzeiten, Gesamtpreis, Liefer- und Versandkosten müssen klar und verständlich mitgeteilt und hervorgehoben werden. Ebenfalls ist über die wesentlichen Merkmale der Ware oder der Dienstleitung sowie über alle enthaltenen Preisbestandteile und über die durch den Unternehmer abgeführten Steuern zu informieren, wobei die Pflichtangaben sämtlich oberhalb des Bestell-Buttons deutlich erkennbar dargestellt sein müssen.

 

Bei Nichteinhaltung der neuen Informationspflichten droht Händlern die Unwirksamkeit der angestrebten Verträge und es besteht darüber hinaus die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen, so dass dringender Handlungsbedarf für alle Shopbetreiber besteht, die die Button-Lösung noch nicht umgesetzt haben sollten.

Weiterführende Informationen:



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