Bei einem vorläufigen Zahlungsverbot (Vorpfändung) handelt es sich um eine Maßnahme in der Zwangsvollstreckung, mit der der Rang einer Forderung gesichert werden soll. Der Gläubiger kann dem Drittschuldner und dem Vollstreckungsschuldner durch den Gerichtsvollzieher eine schriftliche Erklärung von der bevorstehenden Pfändung zustellen lassen und die Pfändung selbst innerhalb eines Monats bewirken. Grundlage der Vorpfändung ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Schuldtitels.
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