Unter einem Vertrag versteht man ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das durch zwei entsprechende Willenserklärungen entsteht, also durch Angebot und Annahme. Dieser Vertrag kann einseitig verpflichtend sein wie bei einer Schenkung, unvollkommen zweiseitig wie bei einem Auftrag oder gegenseitig wie bei einem Kauf.
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