Inkasso Glossar

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Vermögensauskunft

Die Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung, Offenbarungseid) des Schuldners dient dazu, dem Gläubiger Kenntnis über die dem Schuldner gehörenden Vermögensgegenstände zu verschaffen, um in diese erfolgreich vollstrecken zu können. Bei der Auskunftserteilung hat der Schuldner alle ihm gehörenden beweglichen Vermögenswerte (körperliche Sachen) sowie Forderungen, andere Vermögensrechte und das gesamte unbewegliche Vermögen anzugeben. Ferner auch Gegenstände, welche gepfändet, versetzt oder sicherungsübereignet sind. Der Antrag des Gläubigers auf Abgabe der Vermögensauskunft kann bereits zu Beginn der Zwangsvollstreckung gestellt werden. Zuständig für die Abnahme der Vermögensauskunft ist der Gerichtsvollvollzieher am Wohnsitz des Schuldners bzw. an dessen Aufenthaltsort. Die Vermögensauskunft wird für zwei Jahre in elektronischer Form bei einem Zentralen Vollstreckungsgericht gespeichert.

 

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