Inkasso Glossar

Inkasso Glossar

 

Überschuldung

Bei juristischen Personen kann die Überschuldung ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren sein. Eine Überschuldung ist gegeben, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, das heißt wenn die Passiva die Aktiva übersteigen.

 

Die vorstehende Begriffsdefinition dient allein der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. mediaFinanz übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Die mediaFinanz GmbH verwendet nur essentielle Cookies (Serverdaten). Zur Kenntnisnahme klicken Sie hier Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.