Inkasso Glossar

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Treuhand

Die Treuhandschaft ist gesetzlich nicht geregelt. Sie ist ein Rechtsverhältnis, bei dem eine natürliche oder juristische Person (Treugeber) einer zweiten Person (Treuhänder) ein Recht unter der Bedingung überträgt, von diesem Recht nicht zum eigenen Vorteil Gebrauch zu machen.

 

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