Ziel des außergerichtlichen Einigungsversuchs ist die Einigung mit allen Gläubigern auf einen Schuldenbereinigungsplan. Im Plan können alle Modalitäten frei vereinbart werden, z.B. sachgerechte Regelungen über Stundungen, Ratenzahlungen, Schuldenerlass oder -teilerlass, Verzicht und Verzinsung.
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