Nach der Zivilprozessordnung ist die Sachpfändung die Regelform der Zwangsvollstreckung, bei der der Gerichtsvollzieher durch Inbesitznahme beweglicher Sachen oder das Anbringen eines Pfandsiegels Dinge aus dem Besitz des Schuldners pfändet und anschließend versteigert. Aus dem Erlös der Versteigerung wird der Gläubiger bedient.
Die vorstehende Begriffsdefinition dient allein der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. mediaFinanz übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.