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Inkasso Glossar

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Sachpfändung

Nach der Zivilprozessordnung ist die Sachpfändung die Regelform der Zwangsvollstreckung, bei der der Gerichtsvollzieher durch Inbesitznahme beweglicher Sachen oder das Anbringen eines Pfandsiegels Dinge aus dem Besitz des Schuldners pfändet und anschließend versteigert. Aus dem Erlös der Versteigerung wird der Gläubiger bedient.

 

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