Inkasso Glossar

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Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht (OLG) steht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zwischen Bundesgerichtshof und Landgerichten und arbeitet in Zivil- und Strafsenaten. Das OLG ist in Zivilsachen hauptsächlich in zweiter Instanz für Berufungen gegen Urteile und Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte zuständig. Ein wichtiger Aufgabenbereich in Strafsachen ist die Haftprüfung, die vom OLG spätestens sechs Monate nach jeder Verhaftung eines Untersuchungshäftlings von Amts wegen erfolgen muss.

 

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