Der Nullplan ist eine spezielle Form des im Verbraucherinsolvenzverfahren vorzulegenden Schuldenbereinigungsplanes. Hierbei handelt es sich um einen vertraglichen Vergleich zwischen den Gläubigern und dem Schuldner. Die Regelung des Nullplans sieht vor, dass der Schuldner, der keinerlei verwertbares Vermögen besitzt, nichts an seine Gläubiger leistet, ihm aber seine Verbindlichkeiten gleichwohl erlassen werden.
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