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Inkasso Glossar

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Neubeginn der Verjährung

Wird die Verjährungsfrist seitens des Schuldners (Schuldanerkenntnis) oder des Gläubigers (Beantragung der Vollstreckungshandlung) unterbrochen, so beginnt sie von vorne. Durch den Neubeginn verfällt die Zeit, die bis zum Eintritt des Neubeginns der Verjährung verstrichen ist, so dass der Gläubiger wieder mehr Zeit hat, bis die Forderung gegenüber dem Schuldner verjährt.

 

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