Inkasso Glossar

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Mahnverfahren

Bei unstrittigen, fälligen Entgeltforderungen kann der Gläubiger im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens ohne eine mündliche Verhandlung einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Titel erwerben. Dazu wird zunächst ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt. Nach Zustellung des Mahnbescheids kann der Schuldner die Geldforderung begleichen oder Widerspruch erheben. Geschieht dies nicht, erlässt das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid. Auf Wunsch übernimmt mediaFinanz die Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids für Sie.

 

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