Das Landgericht steht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht und arbeitet in Zivil- und Strafkammern. Als erste Instanz wird das Landgericht bei Streitwerten von mehr als 5.000 Euro tätig oder wenn bei Strafsachen die Straferwartung bei mehr als vier Jahren liegt. Im Zivilprozess vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang.
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