Verweigert ein Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft, kann auf Antrag des Gläubigers ein Haftbefehl erlassen werden. Gibt der Schuldner auch nach der Verhaftung immer noch keine Vermögensauskunft ab, kann er bis zu sechs Monate in Beugehaft genommen werden. Die Schulden bleiben auch nach der Beugehaft bestehen.
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