Gerichtsvollzieher sind Beamte des mittleren Dienstes der Justizverwaltung. Sie sind Teil der Vollstreckungsorgane und vor allem zuständig für Sachpfändungen, die Abnahme der Vermögensauskunft sowie Zustellungen im Parteibetrieb, beispielsweise von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen.
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