Inkasso Glossar

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Gerichtsstand

Der Gerichtsstand beschreibt die örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei dem eine Partei ihr Recht geltend machen kann. Der Allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person wird grundsätzlich durch den Wohnsitz des Beklagten vorgegeben. Bei einer juristischen Person wird dieser durch den Firmensitz bestimmt. Besondere Gerichtsstände dienen der Erweiterung der Allgemeinen Gerichtsstände (z.B. Erfüllungsort). Klagen sind hier sowohl am allgemeinen Gerichtsstand zulässig, als auch am Besonderen. Ist ein ausschließlicher Gerichtsstand (z.B. bei Mietstreitigkeiten) gegeben, so darf die Klage nur hier erhoben werden, auch wenn noch ein anderer Gerichtsstand existiert.

 

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