Inkasso Glossar

Inkasso Glossar

 

Gerichtskosten

Alle in einem gerichtlichen Verfahren anfallenden Gerichtsgebühren und die Auslagen des Gerichts, beispielsweise für Sachverständige oder die Fertigung von Abschriften, sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Gerichtsgebühren werden abhängig vom Streitwert ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Aufwand erhoben und sind im Voraus vom Gläubiger zu verauslagen. Außergerichtliche Kosten sind Anwaltskosten und sonstige Ausgaben zur Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung. Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten bilden zusammen die Prozesskosten.

 

Die vorstehende Begriffsdefinition dient allein der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. mediaFinanz übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Die mediaFinanz GmbH verwendet nur essentielle Cookies (Serverdaten). Zur Kenntnisnahme klicken Sie hier Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.