Inkasso Glossar

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Gerichtliches Mahnverfahren

Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren kann der Gläubiger bei einer unbestrittenen Forderung relativ schnell und kostengünstig zu einem Vollstreckungstitel ohne Anhörung des Schuldners und ohne gerichtliche Prüfung gelangen. Dazu stellt der Gläubiger beim zuständigen Mahngericht den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Widerspricht der Schuldner diesem nach Zustellung nicht oder nicht rechtzeitig, so erlässt das Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid. Auf Wunsch führt mediaFinanz das gerichtliche Mahnverfahren für Sie durch. Damit reduziert sich Ihr Verwaltungsaufwand auf ein Minimum, denn Sie entscheiden lediglich, ob eine Forderung gerichtlich geltend gemacht werden soll.

 

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