Lässt ein Gläubiger zur Tilgung der Schuld im Rahmen der Zwangsvollstreckung Forderungen pfänden, die der Schuldner gegenüber Dritten hat, spricht man von Forderungspfändung. Die Pfändung betrifft meist Lohn- und Sozialversicherungsansprüche und wird vom Amtsgericht durch Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses verfügt.
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