Inkasso Glossar

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Fälligkeit

Als Fälligkeit wird der Zeitpunkt bezeichnet, ab dem der Schuldner seine Gegenleistung erbringen muss und der Gläubiger diese verlangen kann. Gesetzlich tritt die Fälligkeit sofort mit Erbringung der Leistung ein. Hiervon kann jedoch auch nach individueller Vereinbarung abgewichen werden (z.B. Fälligkeit nach Rechnungsstellung).

 

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