Inkasso Glossar

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Einspruch

Als Einspruch wird ein fristgebundener Rechtsbehelf bezeichnet, der die Änderung, Überprüfung oder Nachbesserung einer gerichtlichen oder einer sonstigen Entscheidung zum Ziel hat. Einsprüche sind möglich im Zivilprozess gegen Versäumnisurteile und Vollstreckungsbescheide, im Strafprozess gegen Strafbefehle, im Bußgeldverfahren gegen den Bußgeldbescheid und im Steuerrecht gegen Bescheide der Finanzbehörden.

 

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