Beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt geht das Eigentum an der Sache erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. In der Zeit bis zur vollständigen Bezahlung erhält der Käufer nur ein sogenanntes Anwartschaftsrecht. In der Regel wird der Eigentumsvorbehalt mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Formularvertrag, Briefbogen oder Bestätigungsschreiben vereinbart.
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