Inkasso Glossar

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Eidesstattliche Versicherung

Bleibt die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner erfolglos, muss dieser Auskunft über sein gesamtes Vermögen geben und eingestehen, dass es zur Tilgung der Schulden nicht ausreicht. Ursprünglich nannte das Gesetz die Bekräftigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bei der Vermögensauskunft Offenbarungseid. Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung am 01.01.2013 wird auch der Begriff der eidesstattlichen Versicherung nicht mehr erwähnt, sondern von Vermögensauskunft des Schuldners gesprochen.

 

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