Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen Endurteile der ersten Instanz. Im Rahmen der Berufung erfolgt eine Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Das Berufungsgericht prüft zum einen, ob das erstinstanzliche Gericht die Gesetze zutreffend angewandt hat und zum anderen, ob der Sachverhalt, den das erstinstanzliche Gericht angenommen hat, tatsächlich zutrifft. Dadurch unterscheidet sie sich von der Revision, bei der nur eine rechtliche Überprüfung stattfindet.
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