Inkasso Glossar

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Berechtigtes Interesse

Um Bonitätsauskünfte einholen zu dürfen, müssen Gläubiger einer Auskunftei ihr berechtigtes Interesse nachweisen. Grundlage kann z.B. sein, dass der zu Überprüfende an einer Geschäftsanbahnung interessiert ist oder durch eine Bestellung bzw. Anfrage ein Angebot für einen Kauf-, Miet- oder Leasingvertrag abgegeben hat. Der Datenschutz muss dabei hinreichend Beachtung finden.

 

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