Jeder Kaufmann ist gemäß § 257 HGB verpflichtet, Handelsbücher, Bilanzen, Inventare, Lageberichte und Organisationsunterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren. Die Geschäftskorrespondenz muss sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf desjenigen Kalenderjahres, in dem das Dokument ausgestellt wurde.
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