Die auch Zession genannte Abtretung ist die Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) durch Vertrag und ohne Zustimmung des Schuldners. Die Abtretung ist grundsätzlich formlos möglich, sämtliche Schutzvorschriften für den Schuldner wie Verjährung oder Aufrechnung bleiben bestehen.
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