Relevante Gesetze

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30. September 2014
 

Neu: Gesetz gegen willkürliche Zahlungsverzögerungen

Hintergrund für die geplanten Änderungen ist die Umsetzung der Europäische Richtlinie 2001/7/EU. Diese will den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bekämpfen.

 

Im Zuge dieser Umsetzung sollen auch Ergänzungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgenommen werden. Unter anderem darf im Rahmen eines Rechtsgeschäftes zwischen Unternehmern (hierunter fallen auch Freiberufler) eine vertragliche Zahlungsfrist nur dann höher als 60 Tage sein, wenn dies ausdrücklich festgehalten wurde.

 

Bei Geschäften mit der öffentlichen Hand (Behörden und Kommunen) darf die Zahlungsfrist grundsätzlich höchstens 30 Tage betragen. Die Vereinbarung einer höheren Zahlungsfrist muss von sachlichen Gründen getragen und ausdrücklich vereinbart werden..

 

Ferner wird der in § 288 Absatz 2 BGB geregelte Zinssatz bei Geschäften zwischen Unternehmern von 8 Prozentpunkten auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben.

 

Diese und weitere Änderungen entfalten bereits seit Juli 2014 auch in Deutschland schon Wirkung.

 

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