Relevante Gesetze

Relevante Gesetze


30. September 2014
 

Nennung der Originalmarke beim Verkauf von Zubehörteilen

Gerade der Verkauf von Ersatz- oder Zubehörteilen für Markenware (z.B. „iPhone“, „Audi“, etc. ) in Onlineshops erfreut sich hoher Beliebtheit. Deshalb sollte hier auch auf die richtige Darstellung der Artikel geachtet werden. Oftmals ist nicht nur das Markenzeichen durch das Markengesetz geschützt, sondern auch der Name als Wort.

 

Grundsätzlich steht das Recht der Nutzung des Namens allein dem Markeninhaber zu, § 14 MarkenG. Sofern der Handel mit Ersatz- und Zubehörteilen betroffen ist, gilt mit § 23 MarkenG eine Ausnahme. Die Verwendung oder Nennung der Marke ist dann gestattet, wenn dies lediglich dazu dient, über die Kennzeichen oder Eigenschaften von Produkten, wie zum Beispiel ihre Art, ihren Zustand oder ihre Bestimmung als Ersatz- oder Zubehörteil zu informieren. Die Bezeichnung einer Kategorie auf der Homepage oder die Nennung der Marke beim Artikel selbst^, ist damit von der erwähnten Ausnahmeregelung erfasst.

 

Zu beachten ist jedoch, dass die Nutzung der Marke nicht den Eindruck erwecken darf, dass das Ersatzteil direkt vom Hersteller des ursprünglichen Produkts stammt oder dass der Onlinehändler im Auftrag des Herstellers agiert. Es darf also keine vermeintliche Verbindung zum Markeninhaber vorgetäuscht werden, wenn keine vorhanden ist.

 

Vor diesem Hintergrund sollte auch vermieden werden, den etwaigen guten Ruf der jeweiligen Marke für sich arbeiten zu lassen. Der Hinweis auf funktionale Gleichwertigkeit ist nicht zu beanstanden, solange dies wahrheitsgetreu ist. Im Gegensatz hierzu entschied der Bundesgerichtshof im Urteil vom 04.12.2008 - Aktenzeichen I ZR 3/06, dass das Anbieten von Schmuck (welcher nicht vom allseits bekannten Schmuckhersteller stammte) mit der Bezeichnung „für alle die Cartier Schmuck mögen” ein Akt des unlauteren Wettbewerbs und zu unterlassen ist.

 

Der vorstehende Artikel dient allein der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. mediaFinanz übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.



Die mediaFinanz GmbH verwendet nur essentielle Cookies (Serverdaten). Zur Kenntnisnahme klicken Sie hier Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.